Reinhard Houben

Wirtschaftsverbände nennen Lieferkettengesetz bürokratische Zumutung

Mit der Einigung könnte das Lieferkettengesetz nun doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Gelten soll es ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1.000 Beschäftigten. Mit dem Gesetz drohen hohe Strafen, die sich am Jahresumsatz orientieren, wenn die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nicht nachkommen. Eine zivilrechtliche Haftung gibt es allerdings nicht. Reinhard Houben warf der Union vor, sie habe sich beim Lieferkettengesetz von der SPD weichkochen lassen. „Damit fällt sie der Wirtschaft in den Rücken.“