Reinhard Houben

Kartellamt treibt Firmenregister und Verfahren gegen US-Internetgiganten voran

Bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts des Bundeskartellamts stellte Behördenchef Mundt in Bonn den Start des sogenannten Wettbewerbsregisters für diesen Herbst in Aussicht. Es handelt sich um eine Datenbank, an die bundesweit rund 30.000 Vergabestellen angeschlossen werden und in die Meldungen von Staatsanwaltschaft sowie Zoll einfließen. Das soll verhindern, dass Firmen mit Dreck am Stecken Aufträge für den Bau von Brücken, Gebäuden oder für Dienstleistungen bekommen.

Es geht zum Beispiel um Steuerhinterziehung, um die Nichteinhaltung des Mindestlohns und in den schlimmsten Fällen um die Bildung von kriminellen Vereinigungen, um Terrorismusfinanzierung und Menschenhandel. «Solche Unternehmen werden je nach Delikt drei bis fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen», sagte Mundt. Vergabestellen könnten Firmen zwar trotz Registereintrags beauftragen, solche Entscheidungen wären aber schwer vor Ort durchzusetzen. Reinhard Houben erklärt dazu: „Durch das zentrale Sammeln von Informationen bleiben den Vergabestellen aufwendige Unternehmensprüfungen erspart.“ Es sei aber wichtig, „bei der konkreten Ausgestaltung des Registers die Unternehmen nicht per se unter Generalverdacht zu stellen“.

Daneben laufen im Bundeskartellamt unlängst gestartete Verfahren gegen US-Internetgiganten weiter. Im Januar war eine Gesetzesnovelle abgeschlossen worden, der zufolge das Kartellamt früher eingreifen kann als bisher. Reinhard Houben äußerte: „Die Plattformökonomie lädt zur Monopolbildung ein“, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben. Damit Internetriesen ihre marktbeherrschende Position nicht ausnutzen, um andere Unternehmen aus dem Wettbewerb zu drängen, brauche es eine wirksame Regulierung durch einen neutralen Schiedsrichter. „Das Bundeskartellamt spielt dabei eine zentrale Rolle.“