Reinhard Houben

Houben rügt Dauer des Leuchtreklameverbots

In der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung vom 24.08.2022 hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums entschieden, den Betrieb beleuchteter Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages zu untersagen. Ursprünglich habe dieses Zeitfenster jedoch zwischen 22 und 6 Uhr gelegen, schreibt Reinhard Houben nun in einem Brief an Wirtschaftsminister Habeck. Entgegen der Absprache sei dieses Zeitfenster verkürzt worden. Vor diesem Hintergrund bittet Houben den Wirtschaftsminister, die Verordnung zu korrigieren. Das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass die Dauer des Verbots anders geplant war. Im Anschluss an Ressortabstimmung und Verbändeanhörung sei das Zeitfenster ausgedehnt worden. Zu den Gründen für die Änderung äußerte sich das Ministerium nicht.